AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Mit der verbindlichen Buchung des Ferienhauses bei den Vermieterinnen, die per Internet erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch die Vermieterinnen, die per E-Mail erfolgen kann, erfolgte.
Mit der verbindlichen Buchung erkennt der Mieter sowie seine Mitreisenden diese AGB als Bestandteil der Mietvereinbarung an.
2. Mindestmietdauer
Die grundsätzliche Mindestmietdauer beträgt zwei (2) Nächte, saisonabhängig kann diese abweichen. Abweichungen sind nach vorheriger Abstimmung im Einvernehmen mit den Vermieterinnen möglich.
3. Zahlungsfristen
Bei verbindlicher Buchung sind die Buchungskosten bis spätestens vierzehn (14) Tage vor Anreise über die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Bankverbindung zu entrichten. Ist innerhalb von einer (1) Woche ab Übermittlung der Buchungsbestätigung kein Zahlungseingang zu verzeichnen, wird die Buchung seitens der Vermieterinnen storniert.
Für den Fall einer Buchung weniger als vier (4) Tage vor Reiseantritt ("kurzfristige Buchung") ist der gesamte Reisepreis unverzüglich mit Eingang der Buchungsbestätigung zu überweisen und die Überweisung mittels Überweisungsbeleg vor Anreise nachzuweisen.
4. Anreise / Abreise
Die gemietete Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 11:00 Uhr den Vermieterinnen oder einer von ihnen beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, besenreinen Zustand mit vollständig geleertem Kühl- und Gefrierschrank und gespültem Geschirr herauszugeben. Bei Nichtbeachtung behalten sich die Vermieterinnen vor, eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 40,00 Euro zu erheben. Türen und Fenster sind vollständig zu schließen, die jeweilige Wohnungstür und die Terrassentür (EG) ist abzuschließen.
Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Dem Mieter werden zwei Schlüsselbunde zur Verfügung gestellt. Dabei befindet sich ein (1) Schlüsselbund in einer im Außenbereich angebrachten Schlüsselbox. Der zweite Schlüsselbund befindet sich in der jeweiligen Ferienwohnung. Sämtliche Schlüssel sind entsprechend der Zurverfügungstellung zurückzugeben: ein Schlüsselbund verbleibt in der Wohnung (auf der jeweiligen Küchentheke), der andere Schlüsselbund wird in die Schlüsselbox eingelegt.
Den Vermieterinnen steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu.
5. Stornierungen
Eine kostenfreie Stornierung ist grundsätzlich bis 60 Tage vor Anreise möglich.
Bei einer Stornierung zwischen weniger als 60 Tagen jedoch mehr als 30 Tagen vor der Anreise werden Stornierungsgebühren in Höhe von 50% des gesamten Buchungspreise erhoben.
Bei einer Stornierung zwischen weniger als 30 Tagen bis zu 7 Tagen vor der Anreise werden Stornierungsgebühren in Höhe von 75% des gesamten Buchungspreise erhoben.
Bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor Anreise wird eine Stornierungsgebühr in Höhe des gesamten Buchungspreises erhoben.
Eventuelle An- oder bereits komplett getätigte Mietpreiszahlungen werden unter Berücksichtigung der benannten Stornierungsgebühren innerhalb von 30 Tagen erstattet.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
6. Haustiere
Haustiere sind in den Ferienwohnungen nicht gestattet.
7. Mietobjekt und Grundstück
Die Buchung bezieht sich ausschließlich auf die entsprechend gewählte Ferienwohnung. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass sich im Gartenbereich noch Rückstände der kürzlich erfolgten Umbauarbeiten befinden können. Die Benutzung des Gartens sowie der Terrasse / des Balkons erfolgen auf eigene Gefahr.
Dies gilt für die Nutzung des Zugangs zum Fluss "Alte Oder" sowie des entsprechend erreichbaren Steges entsprechend. Das Grundstück zum Fluss "Alte Oder" hin ist teilweise nicht befestigt und nicht durch eine Einzäunung gesichert. Eine Nutzung erfolgt mithin ausdrücklich auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jedweder Haftung der Vermieterinnen.
Ein Betreten der sich auf dem Grundstück befindlichen Schuppen und Garagen wird ausdrücklich untersagt. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass keinerlei Haftung für Schäden übernommen wird, die auf Zuwiderhandlungen gegen dieses ausdrückliche Betretungsverbot zurückzuführen sind.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass während der Wintermonate kein Winterdienst auf dem Grundstück erfolgt, insbesondere im Hinblick auf Schneeräumung und Eisbeseitigung. Mithin erfolgt das Betreten des Grundstückes auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
8. Gebrauch des Mietobjektes / Personen
8.1 Ferienwohnungen, Inventar
Die jeweilige Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind den Vermieterinnen unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls erfolgt eine Inanspruchnahme des Mieters.
Das Inventar ist pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienobjekt vorgesehen. Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände wird der Mieter umfänglich und ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, insbesondere Überbelegung und Störung des Hausfriedens, behalten sich die Vermieterinnen die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses vor. Eine Rückerstattung des gezahlten Buchungspreises erfolgt in diesem Falle nicht.
In den Innenräumen des Mietobjektes ist das Rauchen nicht gestattet. Dies umfasst neben Zigaretten, Zigarren auch elektrische Rauchsysteme (z.B. e-Zigaretten) und Wasserpfeifen. Erforderliche Reinigungsarbeiten, insbesondere auch zur Entfernung etwaiger Gerüche, werden im Falle der Zuwiderhandlung dem Mieter umfänglich in Rechnung gestellt. Beim Rauchen auf Terrasse bzw. Balkon muss Rücksicht auf Nachbarn genommen werden, die sich durch den Rauch gestört fühlen könnten.
Bei der Nutzung der jeweiligen Ferienwohnung ist auf Nachbarn, sowohl im Ferienobjekt als auch in der sonstigen Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Ortsteil Schiffmühle um ein ruhiges Naherholungsgebiet handelt.
8.2 Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen der Gästeanzahl bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Vermieterinnen in Textform. Zuvor nicht angemeldete Übernachtungsgäste werden gesondert im Nachgang mit 20,00 Euro pro Nacht und Person in Rechnung gestellt.
Der Empfang von Besuchern (ohne Übernachtung) ist nach vorheriger Anzeige bei den Vermieterinnen zulässig. Bei mehr als vier (4) Besuchern ist die vorherige Zustimmung der Vermieterinnen einzuholen.
Gruppenveranstaltungen, insbesondere Feierlichkeiten, sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen erfordern die vorherige Abstimmung und ausdrückliche Zustimmung der Vermieterinnen in Textform.
Die gewerbliche Nutzung des Mietobjektes ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen erfordern die vorherige Abstimmung und ausdrückliche Zustimmung der Vermieterinnen in Textform.
Für den Fall von Zuwiderhandlungen sind die Vermieterinnen berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen.
9. Pflichten der Vermieterinnen / Höhere Gewalt
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages sind die Vermieterinnen zur vertragsgemäßen Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet.
Sollte trotz aller Sorgfalt durch von den Vermieterinnen nicht zu vertretende Umstände die Ferienwohnung nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haften die Vermieterinnen ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.
Die Vermieterinnen haften nicht für Schäden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, z.B. Unwetter, Hochwasser, Brand oder Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.
10. Videoüberwachung
Im Eingangsbereich des Mietobjekts und an den Seiten des Hauses befinden sich aus Sicherheitsgründen Überwachungskameras. Die jeweilige Aufzeichnung wird durch Bewegung aktiviert und zeichnet Video- und Tonaufnahmen vom Eingangsbereich und dem Seitenbereich des Hauses (Standort Wärmepumpe) auf.
Mit Akzeptieren dieser AGB erklären Sie Ihre Einwilligung zur entsprechenden Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gem. § 6 Abs. 1 a) DSGVO. Für weitere Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.